KMU-Beratung

Hier können Sie uns eine Email senden!

Stand: 14.02.2011

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Ingenieurbüro für Bauphysik

Dipl.-Ing. Dieter Rieger

Widdergasse 25

67346 Speyer

 

Tel.: 06232 - 100 568

Fax. 06232 - 100 569

Email: rieger@energiebilanz.org

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KMU - Energieeffizienzberatung für Nichtwohngebäude (Bestand)

Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".

Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt.

Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.

 

Wie kann ein KMU eine Energieeffizienzberatung beantragen?

Möchte Sie als ein Mittelständischer Unternehmer Ihren Betrieb energetisch bewerten lassen, wird dieses von der KfW durch einen Zuschuss für eine Energie-Effizienz-Beratung gefördert.

      KMU-Definition (begünstigte Unternehmen):
      Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union

      • Kleinst-Unternehmen sind Unternehmer, die
        weniger als 10 Mitarbeiter und
        einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.
         
      • Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
        weniger als 50 Mitarbeiter und
        einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
         
      • Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
        weniger als 250 Mitarbeiter und
        einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

 

Um eine Förderung (Zuschuss) zu erhalten, müssen nachfolgende Schritte durchlaufen werden:

 

1. SCHRITT: SIE ERFASSEN IHREN ANTRAG ONLINE

Seite der KfW-Förderbank: https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp

Dies geschieht sicher über eine 128 Bit-Verschlüsselung

 

2. SCHRITT: SIE STELLEN IHREN ANTRAG BEIM REGIONALPARTNER DER KFW

drucken Sie den im Schritt 1 erstellten Antrag mit allen Anlagen aus und reichen ihn rechtsverbindlich unterschrieben beim Ihrem zuständigen Regionalpartner ein. Regionalpartner sind von der KfW zugelassene Organisationen wie z.B. IHK, HWK u.a. Diesen finden Sie unter dem nachfolgenden Link 

 Seiten der KfW-Förderbank: http://www.rp-suche.de/rpsuche/eeb/

  • Der Regionalpartner prüft nun, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und reicht Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW weiter. Diese entscheidet auf Basis dieses Votums und informieren Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
     
  • Bei einer positiven Bewertung des Antrages, in der Regel dauert dies ca. 2 Wochen, suchen Sie sich für Ihr Unternehmen einen Energieberater bzw. wenden sich an uns.

 

3. SCHRITT: SIE SCHLIESSEN DEN ENERGIEEFFIZIENZBERATUNGSVERTRAG AB

Nun schließen Sie mit Ihrem von der KfW zugelassenen Energieberater, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Rieger, einen schriftlichen Beratervertrag ab. In diesem sind die Inhalte der Beratung, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum der Beratung genau geregelt. Den Beratervertrag senden Sie dann bitte an den Regionalpartner. Dieser prüft den Beratervertrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

    Höhe Ihres Zuschusses bei Förderung von Initial- und Detailberatung

    • Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro).
       
    • Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.
       
    • Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 Euro.
       
    • Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.

 

4. SCHRITT: SIND ALLE ZUVOR GENANNTEN SCHRITTE ABGEARBEITET KANN DIE ENERGIEBERATUNG ERFOLGEN

Sind alle zuvor genannten Schritte abgearbeitet kann unsere Arbeit als Ihr Energieberaters erfolgen.

    A) Im Rahmen der Initialberatung identifizieren Sie mit uns auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und einer Betriebsbesichtigung die energetischen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung dokumentieren wir in einem standardisierten Abschlussbericht. Dieser umfasst alle Aspekte des Energiebedarfs und Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen:
     

    • eine Beschreibung der Ausgangssituation
    • die Beschreibung bestehender Mängel
    • Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
    • Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

 

    B) In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft und ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet. Die Bereiche in Ihrem Unternehmen mit den größten energetischen Schwachstellen und größten Effizienzpotenzialen, werden zuerst behandelt. Der schriftliche Abschlussbericht umfasst folgende Details:
     

    • Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
    • Ist-Zustand auf Basis aktueller Energiebedarfsberechnungen
    • Schwachstellen und Einsparpotenziale
    • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
    • Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
    • Vorschläge zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
    • wirtschaftliche Bewertung der Vorschläge
    • konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung
    • Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

 

INFORMATIONEN / Merkblätter der KfW-Förderbank

 

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005

Merkblatt Energieeffizienzberatung - KMU

14.02.2008

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006

Merkblatt ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - KMU

14.02.2011

 

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Weitere Informationen zur Energieeffizienzberatung finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank

 

5. SCHRITT: NACH DER ENERGIEEFFIZIENZBERATUNG

Nach dem Abschluss Ihrer Energieeffizienzberatung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei Ihrem Regionalpartner ein:

    • Gesamtrechnung für die Beratungsleistung
       
    • Abschlussbericht, von Ihrem Energieberater erstellt
       
    • Kontoauszug als Nachweis für die Bezahlung des Beraterhonorars bzw. des geleisteten Eigenanteils bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Energieberater
       
    • Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie oder, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt, direkt an den Energieberater

 

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