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Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt.
Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Wie kann ein KMU eine Energieeffizienzberatung beantragen?
Möchte Sie als ein Mittelständischer Unternehmer Ihren Betrieb energetisch bewerten lassen, wird dieses von der KfW durch einen Zuschuss für eine Energie-Effizienz-Beratung gefördert.
Um eine Förderung (Zuschuss) zu erhalten, müssen nachfolgende Schritte durchlaufen werden:
1. SCHRITT: SIE ERFASSEN IHREN ANTRAG ONLINE
Seite der KfW-Förderbank: https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp
Dies geschieht sicher über eine 128 Bit-Verschlüsselung
2. SCHRITT: SIE STELLEN IHREN ANTRAG BEIM REGIONALPARTNER DER KFW
drucken Sie den im Schritt 1 erstellten Antrag mit allen Anlagen aus und reichen ihn rechtsverbindlich unterschrieben beim Ihrem zuständigen Regionalpartner ein. Regionalpartner sind von der KfW zugelassene Organisationen wie z.B. IHK, HWK u.a. Diesen finden Sie unter dem nachfolgenden Link
Seiten der KfW-Förderbank: http://www.rp-suche.de/rpsuche/eeb/
- Der Regionalpartner prüft nun, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und reicht Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW weiter. Diese entscheidet auf Basis dieses Votums und informieren Sie schriftlich über ihre Entscheidung.
- Bei einer positiven Bewertung des Antrages, in der Regel dauert dies ca. 2 Wochen, suchen Sie sich für Ihr Unternehmen einen Energieberater bzw. wenden sich an uns.
3. SCHRITT: SIE SCHLIESSEN DEN ENERGIEEFFIZIENZBERATUNGSVERTRAG AB
Nun schließen Sie mit Ihrem von der KfW zugelassenen Energieberater, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Rieger, einen schriftlichen Beratervertrag ab. In diesem sind die Inhalte der Beratung, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum der Beratung genau geregelt. Den Beratervertrag senden Sie dann bitte an den Regionalpartner. Dieser prüft den Beratervertrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
4. SCHRITT: SIND ALLE ZUVOR GENANNTEN SCHRITTE ABGEARBEITET KANN DIE ENERGIEBERATUNG ERFOLGEN
Sind alle zuvor genannten Schritte abgearbeitet kann unsere Arbeit als Ihr Energieberaters erfolgen.
A) Im Rahmen der Initialberatung identifizieren Sie mit uns auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und einer Betriebsbesichtigung die energetischen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung dokumentieren wir in einem standardisierten Abschlussbericht. Dieser umfasst alle Aspekte des Energiebedarfs und Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen:
- eine Beschreibung der Ausgangssituation
- die Beschreibung bestehender Mängel
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten.
B) In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft und ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet. Die Bereiche in Ihrem Unternehmen mit den größten energetischen Schwachstellen und größten Effizienzpotenzialen, werden zuerst behandelt. Der schriftliche Abschlussbericht umfasst folgende Details:
- Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
- Ist-Zustand auf Basis aktueller Energiebedarfsberechnungen
- Schwachstellen und Einsparpotenziale
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
- Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschläge zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
- wirtschaftliche Bewertung der Vorschläge
- konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten.
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INFORMATIONEN / Merkblätter der KfW-Förderbank
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Download-Beschreibung
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Download
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Infos
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005
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Merkblatt Energieeffizienzberatung - KMU
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14.02.2008
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54 kB
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006
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Merkblatt ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - KMU
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14.02.2011
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Weitere Informationen zur Energieeffizienzberatung finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank
5. SCHRITT: NACH DER ENERGIEEFFIZIENZBERATUNG
Nach dem Abschluss Ihrer Energieeffizienzberatung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei Ihrem Regionalpartner ein:
- Gesamtrechnung für die Beratungsleistung
- Abschlussbericht, von Ihrem Energieberater erstellt
- Kontoauszug als Nachweis für die Bezahlung des Beraterhonorars bzw. des geleisteten Eigenanteils bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Energieberater
- Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie oder, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt, direkt an den Energieberater
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