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Nachfolgend finden Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen und Lösungen, die das Ingenieurbüro für Bauphysik anbietet.
Sollten Sie beim Durchsuchen unserer Website zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen zu einer unserer Dienstleistungen haben, rufen Sie uns an unter Tel.: 06232 - 100 568 bzw. senden uns eine E-Mail an rieger@energiebilanz.org. Oder Sie nutzen das Anfrageformular in der Navigationsleiste, dass auf jeder Seite angeboten wird. Ihre Fragen werden dann umgehend beantwortet.
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
- Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (Bauvorlage)
- Entwicklung von Konzepten zur effizienteren Energienutzung unter Einbeziehung regenerativen Energien.
- Energetische Bewertung von Heizungs-, Lüftungs- und Trinkwarmwasseranlagen (Aufwand für Wärmeübergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung)
- Nachweis und Konzepterstellung für verschiedene Gebäude-Energiestandards (z.B. Niedrigenergie- und Passivhaus-Standard) sowie der energieoptimierten Detailplanung von Bauteilen der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- Wärmebrückenbetrachtung bzw. Ermittlung der linearen Wärmebrückenverlustkoeffizienten Y Psi-Wert in [W/mK] mit Hilfe der Finite-Differenzen-Methode sowie die Berechnung des dimensionslosen Oberflächentemperaturfaktors.
- Feuchteschutznachweis nach DIN 4108-4 (Feuchteschutz ist Wärmeschutz!)
- Wirtschaftlichkeitsanalysen ausgewählter Maßnahmen (Ökonomie)
- Vor-Ort-Energieberatung, Öko-Bilanz (Schadstoffgase)
Berechnung des Heizenergiebedarfs von Wohngebäuden
- Berechnung der Norm-Heizlast von Gebäuden nach DIN EN 12831 (Kessel- und Heizkörperdimensionierung)
- hydraulischer Abgleich von Heizanlagen (Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenauslegung etc.)
Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109
Unter Schallschutz werden einerseits Massnahmen gegen die Schallentstehung (Primär-Massnahmen) und andererseits Massnahmen, die die Schallübertragung von einer Schallquelle zum Hörer vermindern (Sekundär-Massnahmen) verstanden.
Bei den Sekundär-Maßnahmen für den Schallschutz muss unterschieden werden, ob sich Schallquelle und Hörer in verschiedenen Räumen oder in demselben Raum befinden. Im ersten Fall wird Schallschutz hauptsächlich durch Schalldämmung, im zweiten Fall durch Schallabsorption erreicht. Bei der Schalldämmung unterscheidet man je nach Art der Schwingungsanregung der Bauteile zwischen Luftschalldämmung und Körperschalldämmung.
Unter Körperschalldämmung versteht man Massnahmen, die geeignet sind, Schwingungs- übertragungen von einem Bauteil zum anderen zu vermindern. Besonders wichtige Fälle der Körperschalldämmung sind der Schutz gegen Anregung durch Trittschall – die Trittschalldämmung – und die Körperschalldämmung, z.B. von Sanitärgegenständen gegenüber dem Baukörper
A) ... zum Schutz von Aufenthaltsräumen
- gegen Geräusche aus fremden Räumen, z.B. Sprache, Musik oder Gehen, Stühlerücken und den Betrieb von Haushaltsgeräten,
- gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden,
- gegen Außenlärm wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind.
B) ... zum Schutz von Aufenthaltsräumen
- gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich,
- in denen infolge ihrer Nutzung ständig oder nahezu ständig stärkere Geräusche vorhanden sind, die einem Schalldruckpegel LAF von 40 dB(A) entsprechen
- gegen Fluglärm, soweit er im „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ geregelt ist.
Berechnung der bauakustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften nach DIN EN 12354-1 : 2000
- Nachträgliche Ertüchtigung der Luftschalldämmung mittels Vorsatzschalen zwischen Räumen bestehender Gebäude
Ausführungsplanung, Dokumentation und Bauüberwachung
- Zur Qualitätssicherung ausgewählter Gewerke
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