Neubau

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Stand: 14.02.2011

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Ingenieurbüro für Bauphysik

Dipl.-Ing. Dieter Rieger

Widdergasse 25

67346 Speyer

 

Tel.: 06232 - 100 568

Fax. 06232 - 100 569

Email: rieger@energiebilanz.org

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Definierte Gebäude-Energiestandards für den Neubau

Neu errichtete Wohngebäude [Neubau]

Neubau-Standard nach EnEV 2009 (gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten) Stand: 29.April 2009
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach Anlage 1 Tabelle 1  der EnEV2009 darf nicht überschritten werden. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

 

Auszug EnEV2009 §3: Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass ...

a) der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in   Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.

b) dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
 Transmissionswärmeverlusts (HT) nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.

 


Neubau KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV2009 (Kriterium der KfW-Förderbank)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 70% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 85% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.


KfW-Förderung
Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
 


Neubau KfW-Effizienzhaus 55 nach EnEV2009 (Kriterium der KfW-Förderbank)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 55% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 70% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.


KfW-Förderung
Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 5,0 % Tilgungszuschuss (max. 2.500 Euro) pro Wohneinheit.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)

 


Neubau Passivhaus (Kriterium gemäß Passivhaus Institut)
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN betragen. Gleichzeitig darf der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh je m² Wohnfläche und Jahr betragen.

KfW-Förderung ( wie KfW-Effizienzhaus 55)
Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 5,0 % Tilgungszuschuss (max. 2.500 Euro) pro Wohneinheit.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)

 


Neubau KfW-Effizienzhaus 40 nach EnEV2009 (Kriterium der KfW-Förderbank)
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 40% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 55% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.


KfW-Förderung
Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 10,0 % Tilgungszuschuss (max. 5.000 Euro) pro Wohneinheit.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)

 

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