Definierte Gebäude-Energiestandards für den Neubau
Neubau-Standard nach EnEV 2009(gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten) Stand: 29.April 2009 Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach Anlage 1 Tabelle 1 der EnEV2009 darf nicht überschritten werden. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Auszug EnEV2009 §3: Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass ...
a) der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
b) dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts (HT) nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.
Neubau KfW-Effizienzhaus 70nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 70% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 85% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Förderung Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau KfW-Effizienzhaus 55nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 55% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 70% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Förderung Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 5,0 % Tilgungszuschuss (max. 2.500 Euro) pro Wohneinheit.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau Passivhaus (Kriterium gemäß Passivhaus Institut) Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN betragen. Gleichzeitig darf der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh je m² Wohnfläche und Jahr betragen.
KfW-Förderung( wie KfW-Effizienzhaus 55) Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 5,0 % Tilgungszuschuss (max. 2.500 Euro) pro Wohneinheit.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau KfW-Effizienzhaus 40nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 40% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 55% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Förderung Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro und 10,0 % Tilgungszuschuss (max. 5.000 Euro) pro Wohneinheit.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)