Definierte Gebäude-Energiestandards in Deutschland
Bestehende Gebäude (Wohngebäude im Bestand)
Altbau KfW-Effizienzhaus 130nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 130 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 130% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 145% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. (unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
KfW-Förderung Prog.151 Darlehen max. 75.000 Euro und 5,0% Tilgungszuschuss (max. 3.750 Euro) ODER Prog.430 ohne Darlehen nur 10,0% Zuschuss (max. 7.500 Euro)
Altbau KfW-Effizienzhaus 115nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 115 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 115% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 130% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. (unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
KfW-Förderung Prog.151 Darlehen max. 75.000 Euro und 7,5% Tilgungszuschuss (max. 5.625 Euro) ODER Prog.430 ohne Darlehen nur 12,5% Zuschuss (max. 9.375 Euro)
Altbau KfW-Effizienzhaus 100nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 100% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 115% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. (unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
KfW-Förderung Prog.151 Darlehen max. 75.000 Euro und 12,5% Tilgungszuschuss (max. 9.375 Euro) ODER Prog.430 ohne Darlehen nur 17,5% Zuschuss (max. 13.125 Euro)
Altbau KfW-Effizienzhaus 85nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 85% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 100% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. (unter Berücksichtigung des 40%igen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
KfW-Förderung Prog.151 Darlehen max. 75.000 Euro und 15,0% Tilgungszuschuss (max. 11.250 Euro) ODER Prog.430 ohne Darlehen nur 20,0% Zuschuss (max. 15.000 Euro)
Neu errichtete Gebäude (Wohngebäude als Neubau)
Neubau-Standard nach EnEV 2009(gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten) Stand: 29.April 2009 Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach Anlage 1 Tabelle 1 der EnEV2009 darf nicht überschritten werden. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Auszug EnEV2009 §3: Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass ...
a) der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
b) dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts (HT) nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.
Neubau KfW-Effizienzhaus 85nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 85% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 100% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Förderung Prog.154 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau KfW-Effizienzhaus 70nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 70% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 85% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Förderung Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau KfW-Effizienzhaus 55nach EnEV2009(Kriterium der KfW-Förderbank) voraussichtlich ab 06/2010! KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) von 55% und des Transmissionswärmeverlustes (HT) von 70% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (HT) nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Vorstehende Kriterien können selbstverständlich schon heute von Ihnen vereinbart und umgesetzt werden
KfW-Förderung(= KfW-Effizienzhaus 70) Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neubau Passivhaus (Kriterium gemäß Passivhaus Institut) Der Jahres-Primärenergiebedarf darf nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN betragen. Gleichzeitig darf der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh je m² Wohnfläche und Jahr betragen.
KfW-Förderung(= KfW-Effizienzhaus 70) Prog.153 Darlehen maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.(aktuelle Informationen siehe www.KfW-Foerderbank.de)
Neu errichtete Nichtwohngebäude (Neubau)
Neubau-Standard nach EnEV 2009(gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten) Stand: 29.April 2009 Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach Anlage 2 Tabelle 1 der EnEV2009 darf nicht überschritten werden. Gleichzeitig dürfen die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 der EnEV2009 nicht überschritten werden.
Auszug EnEV2009 §4: Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass ...
a) der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
b) die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht überschritten werden.
Ähnlich den Wohngebäuden, können auch bei Nichtwohngebäuden höhere Anforderungen an die Energieeffizienz für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung formuliert werden. Ihr Nutzen ergibt sich daraus, dass Sie nachvollziehbare, rechenbare Forderungen an Ihren gewünschten Gebäude-Energie-Standard formulieren können und somit ein klares Ziel für die Bauausführung Ihres Neubaus oder die energetische Sanierung Ihrer bestehenden Gebäudes haben. Fördermöglichkeiten gibt es auch hier. Sprechen Sie mit uns. […]