Hinweis: Struktur-Funktionen gelten nur für Wohnflächen-Tabellen.
Hinweis:
Die Geschoss-Zwischensummen dienen ausschließlich der Übersicht.
Maßgeblich für die Wohnflächenberechnung ist ausschließlich die Summe
der jeweiligen Wohnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Wohnung:
Nr.: 1
Raum
L
B
GF
Abzug
EF
%
WF
abzgl.zuzgl.
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme EG (informativ)
0,00
Summe Wohnung
0,00
Bestätigung / Aufsteller:
Ort / Datum
Unterschrift / Stempel
Gesamtwohnfläche Gebäude
Wohnung
Bezeichnung
Geschoss
Anrechenbare Wohnfläche [m²]
Wohnung 1
Wohnung
—
0,00
Summe anrechenbare Wohnfläche Gebäude
0,00
Summe nach Geschoss (aus allen Geschossabschnitten aller Wohnungen)
Geschoss
Summe anrechenbare Wohnfläche [m²]
Summe Gebäude
0,00
Bestätigung / Aufsteller:
Ort / Datum
Unterschrift / Stempel
Nutz- und Nebenflächen (nicht Wohnfläche)
Diese Flächen sind nicht Bestandteil der Wohnfläche gemäß WoFlV. Sie können zur Dokumentation (z. B. mitvermietete Nebenflächen) gesondert ausgewiesen werden.
DIN 277
Raum
L
B
GF
Abzug
EF
%
WF
0,00
0,00
0,00
Summe Nutz-/Nebenflächen (informativ) [m²]
0,00
Kategorie-Summen (informativ)
DIN 277
Summe WF [m²]
Bestätigung / Aufsteller:
Ort / Datum
Unterschrift / Stempel
Hinweise und Erläuterungen
Die nachfolgenden Hinweise dienen der fachlichen Einordnung und der nachvollziehbaren Dokumentation. Maßgeblich sind die Regelungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV) in der jeweils gültigen Fassung sowie die objektbezogene Auslegung im Einzelfall.
Bemessungsgrundlage: Es werden ausschließlich lichte Maße angesetzt (L × B). Die Grundfläche (GF) ergibt sich als Produkt aus Länge und Breite.
Ermittelte Fläche (EF): EF = GF − Abzug. Abzugsflächen werden nur dort angesetzt, wo nach WoFlV oder nach objektbezogener Bewertung ein Abzug sachlich erforderlich ist. Die EF wird rechnerisch nicht kleiner als 0,00 m² geführt.
Anrechnung gemäß WoFlV (lichte Raumhöhe):
WF = EF × (Anrechnung %)/100.
Typische Anrechnungen: 100 % bei lichter Höhe ≥ 2,00 m; 50 % bei 1,00–2,00 m; 0 % bei < 1,00 m.
Dachschrägen: Flächen mit lichter Höhe ≥ 2,00 m sind vollständig im jeweiligen Raum enthalten. Flächen zwischen 1,00 m und 2,00 m werden mit 50 % angesetzt und als Abzugzeilen erfasst. Flächen unter 1,00 m Höhe werden vollständig abgezogen (0 % anrechenbar).
Abzugzeilen: Button „Abzug“: Die Wohnfläche wird mit negativem Vorzeichen in die Summe eingebracht. Bei Abzugzeilen mit eingegebenen L/B wird das Feld „Abzug [m²]“ automatisch gesperrt, um widersprüchliche Eingaben zu vermeiden.
Zuzugzeilen: Button „Zuzug“: Flächen werden positiv zur Summe addiert. Abzug und Zuzug schließen sich gegenseitig aus.
Treppenöffnungen und Lufträume: Öffnungen mit einer Grundfläche von mehr als 3,00 m² werden gemäß WoFlV nicht zur Wohnfläche gerechnet und sind als Abzug zu erfassen. Kleinere Öffnungen bleiben unberücksichtigt.
Außenflächen (Balkone, Loggien, Terrassen, Dachterrassen): In der Regel mit 25 % anzusetzen, bei besonders günstiger Lage oder Ausführung bis maximal 50 %.
Wintergärten und ähnliche Räume: Beheizt und ganzjährig nutzbar: 100 %. Unbeheizt: in der Regel 50 %.
Geschossabschnitte: Innerhalb einer Wohnung können beliebige Geschossabschnitte geführt werden. Diese dienen ausschließlich der Strukturierung und sind rechnerisch neutral.
Geschoss-Zwischensummen (informativ): Optional einblendbar und dienen ausschließlich der Übersicht.
Rundung: Eingabewerte (L, B, Abzug) können mit beliebiger Dezimalstelle erfasst werden. Ergebniswerte (GF, EF, WF sowie Summen) werden kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet dargestellt.