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Wohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die anrechenbare Wohnfläche ist eine zentrale Bezugsgröße für Vermietung, Verkauf,
Finanzierung und Abrechnung. Entscheidend ist eine sachliche, nachvollziehbare und prüffähige
Ermittlung nach den Regelungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Leistungsinhalt
- Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche nach WoFlV (typisch §§ 2–4) mit dokumentierter Vorgehensweise.
- Flächenansatz auf Grundlage lichter Maße (L × B) und klarer Raum-/Geschossstruktur.
- Nachvollziehbare Behandlung von Abzügen/Zuschlägen (z. B. Dachschrägen, Treppenöffnungen, Nischen, Außenflächen).
- Ausweisung der Summen je Nutzungseinheit (Wohnung) sowie Übersicht für das Gebäude (optional).
Typische Anwendungsfälle
- Mietvertrag & Vermietung – belastbare Wohnflächenangabe, Streitvermeidung, Dokumentation.
- Immobilienverkauf – Exposé-/Vertragsgrundlage, Plausibilisierung gegenüber Käufern.
- Finanzierung & Bank – Unterlagen für Bewertung/Beleihung und Objektunterlagen.
- Betriebskosten & Nebenkosten – Umlageschlüssel nach Fläche, nachvollziehbare Abrechnungsbasis.
- Energieausweis & Förderung – konsistente Flächenbasis für Kennwerte/Nachweise.
- Steuer & Grundsteuer – Dokumentation und Einordnung je nach Objekt-/Nutzungsfall.
- Gutachten & Bewertung – prüffähige Flächenangaben als Rechengrundlage.
Ausfertigung
Die Ausfertigung erfolgt als strukturiertes Berechnungsblatt (PDF) mit Raum- und Flächenaufstellung,
Summenbildung sowie dokumentierten Annahmen/Hinweisen (objektbezogen).
Ablauf
Die Wohnflächenberechnung erfolgt objektbezogen und nachvollziehbar in folgenden Schritten:
- Sichtung und Einordnung der vorliegenden Unterlagen (Pläne, Aufmaß, Angaben zum Objekt).
- Festlegung der maßgeblichen Annahmen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).
- Raumweise Ermittlung der Grundflächen auf Basis lichter Maße.
- Berücksichtigung von Abzugs- und Zuschlagsflächen (z. B. Dachschrägen, Treppenöffnungen, Außenflächen).
- Summenbildung je Nutzungseinheit sowie Plausibilitätsprüfung.
- Ausfertigung der Berechnung als strukturierte, prüffähige Dokumentation (PDF).
Erforderliche Unterlagen
Für eine prüffähige Wohnflächenberechnung werden – je nach Objekt – in der Regel folgende Angaben benötigt:
- Grundrisse (Bestand/Planung) mit Maßkette oder vermaßte Pläne; alternativ Aufmaßangaben.
- Angaben zu Dachschrägen-/Höhenzonen, Treppenöffnungen/Lufträumen, Außenflächen (Balkon/Loggia/Terrasse).
- Objektadresse und Bezeichnung der Nutzungseinheiten (Wohnungen).
Alternativ erstellen wir als Dienstleister für Sie die erforderlichen Unterlagen – z. B. durch Aufbereitung
vorhandener Planunterlagen, Plausibilisierung, Ergänzung fehlender Angaben und strukturierte Dokumentation als Grundlage
der Wohnflächenberechnung.
Hinweis zur Einordnung
Die WoFlV definiert die Wohnfläche über bestimmte Anrechnungsregeln.
Die fachgerechte Anwendung erfordert die Einordnung des Einzelfalls (Randbedingungen, Planstand, Nutzung).
Anfrage / Kontakt